Unterstützende Dienstleistungen für den sicheren Einsatz von Maschinen
regeln die Mindestvorschriften für Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch die Betriebssicherheitsverordnung, kurz „BetrSichV", welche Ende 2011 in Kraft getreten ist. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht unter anderem auch vor, dass Gefährdungsbeurteilungen und technische Prüfungen vor dem erstmaligen Verwenden von Arbeitsmitteln und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.